Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bio-Bauernhof MÜltner
Sehr geehrter Gast,
bevor Sie dieses Objekt buchen, nehmen Sie sich bitte kurz Zeit, die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Gastgebers aufmerksam zu lesen. Wenn Sie das Objekt buchen, werden diese AGB Vertragsbestandteil des zwischen Ihnen und dem Gastgeber geschlossenen Gastaufnahmevertrages.
1. Abschluss des Gastaufnahmevertrags/Leistungen
Wenn Ihnen das unverbindliche Angebot zusagt, erhalten Sie eine schriftliche oder elektronische Buchungsbestätigung, mit deren Zugang der Gastaufnahmevertrag zustande kommt. Maßgeblich für die zu erbringenden Leistungen sind ausschließlich die Beschreibungen, Abbildungen und Preisangaben in dieser Objektbeschreibung.
2. Bezahlung
Der Gast begleicht 20 % des Rechnungsbetrages (Rechenbeispiel: Gesamtsumme geteilt durch 5) nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung innerhalb von 14 Tagen. Andernfalls verliert diese ihre Gültigkeit. Die Restsumme (80 %) ist 30 Tage vor Reiseantritt zu zahlen. Es gibt dafür keine weitere Zahlungserinnerung.
Falls zusätzliche Kosten wie z. B. Brötchenlieferservice, Leihgebühr für E-MTB, Rikscha oder Einkäufe aus unserem Direktvermarktungsschrank anfallen sollten, ist der noch offene Betrag bis spätestens einen Tag vor Abreise in bar zu begleichen.
Bitte beachten Sie: Begleichen Sie die Rechnung über das Bezahlsystem PayPal, dann tragen Sie die anfallenden Gebühren (siehe AGB laut PayPal). Bei Bezahlung unter PayPal „Freunde“ fallen keine weiteren Gebühren an.
3. Rücktritt/Stornierung
Der Gast kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung gegenüber dem Gastgeber. Die Rücktrittserklärung sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen: http://www.reiseversicherung.de/baRuntime/start?rendermode=31&ba=tid&agency=029596000000
Der Anspruch des Gastgebers auf Vergütung der vereinbarten Leistungen bleibt grundsätzlich bestehen. Er muss sich jedoch im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs (ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen) um eine anderweitige Buchung der Unterkunft bemühen. Einnahmen aus einer anderweitigen Belegung muss sich der Gastgeber anrechnen lassen. Gleiches gilt für ersparte Aufwendungen, wenn keine anderweitige Verwendung der Unterkunft mehr möglich war. Danach beträgt der pauschalierte Anspruch des Gastgebers: 80 % bei Unterkünften ohne Verpflegung Dem Gast bleibt vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen höher sind.
Wir erlauben uns eine einmalige Aufwandspauschale über 25,00 EUR in Rechnung zu stellen.
4. An- und Abreise
Die Schlüsselübergabe erfolgt am Anreisetag nicht vor 15:00 Uhr (auch die Nutzung des Hofgeländes) und ist bis spätestens 16:00 Uhr möglich. Über eine Verspätung der Anreise muss der Gast den Gastgeber bis spätestens zum vereinbarten Anreisezeitpunkt informieren. Andernfalls ist der Gastgeber berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu vergeben.
Die Abreise hat am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr zu erfolgen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart worden. Bei nicht fristgemäßer Abreise kann der Gastgeber eine entsprechende Vergütung verlangen (auch für die Nutzung des Hofgeländes).
5. Autostellplätze
Für jede Ferienwohnung, die Sie buchen, stellen wir Ihnen einen Autostellplatz zur Verfügung. Das sorgt dafür, dass Sie bequem parken können, während Sie bei uns sind.
6. Besucherregelung
Bitte beachten Sie, dass das Mitbringen oder Einladen von Tagesbesuchern auf unserem Hof nicht erlaubt ist. Wir möchten eine ruhige und entspannte Atmosphäre für alle Gäste gewährleisten.
7. Nutzung eigener Elektrogeräte
Wenn Sie eigene Elektrogeräte mitbringen möchten, achten Sie bitte darauf, dass diese sich in einwandfreiem Zustand befinden. Die Nutzung auf unserem Hofgelände erfolgt auf eigene Verantwortung. Im Falle eines Brandes sind wir nicht abgesichert. Daher tragen Sie im Schadensfall die Verantwortung.
8. Mängel
Der Gast hat die Unterkunft nur bestimmungsgemäß zu verwenden und pfleglich zu behandeln.
Der Gast ist verpflichtet, dem Gastgeber auftretende Mängel und Störungen unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Zuvor hat er im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Mängelbehebung zu setzen, es sei denn, diese ist unmöglich oder wird vom Gastgeber verweigert. Eine Kündigung durch den Gast ist außerdem zulässig, wenn ihm eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses objektiv nicht zumutbar ist.
9. Haftung
Die vertragliche Haftung des Gastgebers auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Gastgeber herbeigeführt wurde.
Für alle gegen den Gastgeber gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Gast und Reise.
Der Gastgeber haftet nicht für Angaben zu Preisen und Leistungen, die durch ihn für den Gast erkennbar lediglich als Fremdleistungen vermittelt werden.
10. Schlussbestimmungen
Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.
Der Gast kann den Gastgeber nur an dessen Sitz verklagen.
Die Bestimmungen des Vertrages gelten nicht, wenn und insoweit nicht abdingbare Bestimmungen der EU oder andere internationale Bestimmungen Anwendung finden.
Stand: Februar 2025